Tu-Bi-Schwat – was ist das usprünglich?
Es gibt es vier Jahresanfänge im jüdischen Religionsrecht. Die Mischna, das älteste Dokument des rabbinischen Judentums, nennt die Daten für den Beginn des religösen Jahres (1. Nisan), des Wirtschaftsjahres für die Viehhaltung (1. Tischri), der Zählung der Jahre allgemein (1. Tischri) und des Wirtschaftsjahres für Agrikultur, vor allem von Fruchtbäumen (15. Schwat, hebr. Tu-bi-Schwat) (Mischna Rosch Haschana 1:1). Den 15. Tag im Monat Schwat könnte man also das Geburtstagsfest der Bäume betrachten.