Am 19. und 20. August fand an der Universität Bonn ein Workshop zur Rechtsästhetik statt. Die Vergleichung staatlichen und religiösen Rechts diente Expert*innen aus Islamwissenschaft und Judaistik, christlicher und jüdischer Theologie und Philosophie, islamischem und Rabbinischem Recht, Literaturwissenschaften sowie Internationalem Privatrecht und Rechtsvergleichung als Basis, um in einer komparatistischen Perspektive über Form und Performativität juristischer Kommunikationen nachzudenken. Die Teilnehmer*innen erörterten, ob und inwieweit ästhetische Zugänge zum Recht taugen, um zu einem tieferen Verständnis von Recht zu gelangen und zu einer präziseren Beschreibung zu finden, was religiöses und säkulares Recht gemeinsam haben und was sie trennt. Forschungen zur Rechtsästhetik gehen zumeist von der Beobachtung aus, dass wenig über das Recht gesagt werden kann, ohne die Formen zu berücksichtigen, in denen sich das Recht verkörpert. Wenn Form und Inhalt nur gemeinsam Recht konstituieren, ermutigt dies die Entwicklung hermeneutischer Zugänge zum Recht, die Form und Inhalt in einem dialektischen Verhältnis sehen. Was aber heißt das für staatliches und religiöses Recht? Während religiöse und säkulare Rechtstraditionen sich in Bezug auf ihren Rechtsinhalt gegenwärtig zumeist stark unterscheiden, ist näherhin zu klären, ob und wie sich dies in ihren Formen spiegelt. Der Frage gingen die Teilnehmer*innen über zwei Tage in intensiven Arbeitseinheiten nach.
Beitragende waren Nora K. Schmid (Oxford), Moshe Lavee (Haifa), Roy Lavee (Jerusalem), Idris Nassery (Paderborn), Judith Pfeiffer (Bonn), Menachem Lorberbaum (Tel Aviv), Sabine Meyer (Bonn), Bianca Scraback (Bonn). Als gemeinsames Organisationsteam wirkten Klaus von Stosch, Direktor des International Center for Comparative Theology and Social Issues, Susanne Gössl, Direktorin des Instituts für Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, und Judith Hahn, Direktorin des Kirchenrechtlichen Seminars.